Die
Kontrollprüfung ist für Inhaber eines Führerausweises welcher aus einem
Land kommt bei dem der Führerausweis von der Schweiz nicht generell
anerkannt wird.
Auch können die Behörden bei einem Fahrzeuglenker mit dem Schweizer
Führerausweis eine Kontrollprüfung fordern wenn der Fahrzeuglenker
mehrmals negativ aufgefallen ist und dies amtlich bekannt ist.
Auch bei älteren Leuten kann es vorkommen, dass diese von Amtes wegen eine Kontrollprüfung machen müssen.
Für die Kontrollprüfung sollte man sich genügend Zeit einplanen, denn wenn eine Kontrollprüfung negativ ausfällt, verliert man per sofort die Fahrberechtigung (Ausweisentzug), dass heisst, wenn man weiter ein Fahrzeug lenken will, muss ein neuer Lernfahrausweis beantragt und die gesamte Ausbildung nochmals von Anfang an absolviert werden.
© Fahrschule Roger Huber