Änderungen Kat. B & Kat. A


AUTO

Seit dem 1. Februar 2019 darf jede Person welche die Autoprüfung auf einem Automatik Fahrzeug gemacht hat (dies gilt auch für Prüfungen vor diesem Datum), auch mit geschalteten Fahrzeugen fahren (Der Ausweiseintrag 78 fällt weg).


 

MOTORRAD

Per 1. Januar 2021 hat es wieder Änderungen der Motorrad-Kategorien A1/A35/A gegeben.



Grundkurse

NEU ab 1. Januar 2021:
Künftig müssen alle Kategorien 12 Stunden Grundkurs nachweisen. Diese sind aber ab 2021 Lebeslang gültig.



Kat. A1

NEU ab 1. Januar 2021:
Dürfen Motorräder der 125-er-Klasse bereits ab 16 Jahren geführt werden dürfen. Die neue EU-Klasse AM beinhaltet das Recht, Kleinmotorräder zu führen (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Hubraum maximal 50 cm3 oder Leistung 4 kW). Sie wird in die Unterkategorie A1 integriert. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Keine Änderung gibt es beim Mindestalter für die Kategorie A beschränkt auf 35 kW (EU=A2), das bei 18 Jahren bleibt.



Kat. A35 (Beschränkt)

NEU ab 1. Januar 2021:
Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren will, muss zuerst mindestens 2 Jahre ein auf 35 kW beschränktes Motorrad der Kategorie A fahren.



Kat. A (Ohne Beschränkung)

NEU ab 1. Januar 2021:
Der Direkteinstieg in die stärkeren Motorradkategorien ist nur noch für Personen möglich, die berufsmässig auf das Führen solcher Motorräder angewiesen sind, wie Motorradmechaniker, Polizisten oder Verkehrsexperten.