2 Phasen Ausbildung

 

Personen, die das Gesuch um einen Lernfahrausweis der Kategorie A oder B nach dem 30. November 2005 gestellt haben und die nach dem 30. November 1987 geboren sind, denen wird der Führerausweis auf Probe erteilt, dass heisst:

Personen mit dem Führerausweis auf Probe müssen sich im ersten Jahr weiterbilden. Die Weiterbildung umfasst 7 Stunden und ist in 2 Gruppen aufgeteilt.

Ziele

Art. 27a  Allgemeines
1 Die Weiterausbildung dauert 7 Stunden und wird an einem Tag durchgeführt.
2 Die Weiterausbildung ist in Gruppen von sechs bis zwölf Personen durchzuführen. Eine Gruppe besteht entweder aus Inhabern eines Führerausweises auf Probe der Kategorie A oder aus Inhabern eines Führerausweises auf Probe der Kategorie B. Der Kursinhalt ist auf die jeweilige Kategorie auszurichten. Wer den Führerausweis auf Probe der Kategorien A und B besitzt, kann wählen, ob er die Weiterausbildung mit
einem Motorrad der Kategorie A oder mit einem Motorwagen der Kategorie B besuchen will.

Führerausweis auf Probe


SVG Art. 15a

1 Der erstmals erworbene Führerausweis für Motorräder und Motorwagen wird zunächst auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt drei Jahre.

2 Er wird erteilt, wenn der Bewerber:
a. die vorgeschriebene Ausbildung besucht hat; und
b. die praktische Führerprüfung bestanden hat.

2bis Inhaber des Führerausweises auf Probe müssen Weiterbildungskurse besuchen. Die Kurse sollen die Erkennung und Vermeidung von Gefahren und umweltschonendes Fahren vermitteln und sind in erster Linie praktisch auszurichten. Der Bundesrat legt Inhalt und Form der Weiterbildungskurse fest.

3 Wird dem Inhaber der Ausweis auf Probe wegen einer Widerhandlung entzogen, so wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Dauert der Entzug über die Probezeit hinaus, so beginnt die Verlängerung mit der Rückgabe des Führerausweises.

4 Der Führerausweis auf Probe verfällt mit der zweiten Widerhandlung, die zum Entzug des Ausweises führt.

5 Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens ein Jahr nach Begehung der Widerhandlung und nur auf Grund eines verkehrspsychologischen Gutachtens erteilt werden, das die Eignung bejaht. Diese Frist wird um ein Jahr verlängert, wenn die betroffene Person während dieser Zeit ein Motorrad oder einen Motorwagen geführt hat.

6 Nach erneutem Bestehen der Führerprüfung wird ein neuer Führerausweis auf Probe erteilt.