16 Jahre: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW)
Wird die praktische Prüfung mit einem Motorrad abgelegt, dessen Geschwindigkeit auf 45 km/h beschränkt ist, so dürfen nur solche Motorräder geführt werden (Code im Ausweis A1 45 km/h).
18 Jahre: Ein betriebssicheres Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35kW, max. 0.20 kW/kg Leistungsgewicht und zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1.
(Nur nach mind. 2 Jahren Kategorie A35kW möglich)
Ein betriebssicheres Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mehr als 35kW oder Verhältnis Motorleistung/Leergewicht von mehr als 0.2 kW/kg und zwei Sitzplätzen.
© Fahrschule Roger Huber