Prüfungsfahrzeuge Motorrad

Kategorie A1 (Unterkategorie)


15 Jahre: Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 4 kW sowie max. 45 km/h

16 Jahre: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW)


Wird die praktische Prüfung mit einem Motorrad abgelegt, dessen Geschwindigkeit auf 45 km/h beschränkt ist, so dürfen nur solche Motorräder geführt werden (Code im Ausweis A1 45 km/h).

Kategorie Abeschränkt (A35kW)

18 Jahre: Ein betriebssicheres Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35kW, max. 0.20 kW/kg Leistungsgewicht und zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1.

Kategorie A

(Nur nach mind. 2 Jahren Kategorie A35kW möglich)
Ein betriebssicheres Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mehr als 35kW oder Verhältnis Motorleistung/Leergewicht von mehr als 0.2 kW/kg und zwei Sitzplätzen.

Direkteinstieg nur möglich für:

  • Lernenden der beruflichen Grundbildung «Motorradmechanikerin/Motor­radmechaniker EFZ», die von einem Fahrlehrer der Kategorie A ausgebildet werden
  • Personen, die in Kursen der Polizei auf Motorrädern ausgebildet werden
  • Verkehrsexperten im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung